Neuwertige, besonders günstige Smartphones, Tablets und Notebooks werden häufig als „refurbished“ oder „generalüberholt“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um originale Markengeräte,
welche nicht oder kaum genutzt, wiederaufbereitet und technisch geprüft wurden. Bei uns bekommen Sie zudem 24 Monate Gewährleistung.
Mit dem Kauf solcher Geräte können Sie nicht nur bis zu 20% sparen, sondern auch etwas Gutes für die Umwelt tun.
Unser Refurbished- Prozess
Sie erhalten ein Smartphone, das wie neu ist, sowie sorgfältig gereinigt und untersucht wurde.
Jedes Gerät wird originalverpackt, mit komplettem Zubehör und sämtlichen Kabeln, kostenlos an Sie geliefert (sofern im Neugeräte-Lieferumfang enthalten).
maXXim bietet diese Geräte zu günstigeren Preisen, aber trotzdem mit gesetzlicher Gewährleistung von 24 Monaten an.
Im Detail
1
Datenbereinigung
Alle Daten werden vollständig gelöscht und das Gerät wird auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.
2
Äußerliche Aufbereitung
Äußerliche Gebrauchsspuren werden beseitigt und das Gerät wird sorgfältig gereinigt.
3
Bereitstellung
Das Gerät wird originalverpackt und für den Versand vorbereitet.
Mit jedem Refurbished-Handy und -Tablet leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz. Denn mit dem Kauf eines wiederaufbereiteten Geräts
verhindern Sie die Neuproduktion eines Smartphones und reduzieren damit den Abbau wertvoller
Ressourcen und den Ausstoß von CO2-Emissionen.
Tipps, wie Sie noch mehr für die Umwelt tun können:
Refurbished-Handys und -Tablets kaufen
Ladegeräte nach dem Laden vom Strom trennen
Zum Akkuschutz: Akkustand zwischen 20% und 90% gewährleisten
Unser Qualitätsversprechen
Einwandfrei: Alle Refurbished-Handys und -Tablets sind technisch neuwertig.
Komplett mit Zubehör: Alle Geräte enthalten das Zubehör, das beim jeweiligen Neuprodukt inbegriffen ist.
Originalverpackt: Alle Handys und Tablets werden in der originalen Herstellerverpackung versendet.
24 Monate Gewährleistung: Alle Geräte werden wie Neugeräte mit 24-monatiger Gewährleistung verkauft. Diese deckt alle Mängel ab, die innerhalb der Gewährleistungsfrist in Erscheinung treten und geltend gemacht werden.